Electio debet esse in libertate eligentium

Peter Werner Maria Löw

Die Regelungen der „electio canonica“ waren lange Zeit nicht abschließend kodifiziert. Kirchengeschichtlich sind sie im Kontext des Investiturstreits, aber auch der Bestrebungen nach Vereinheitlichung der Wahlpraxis zu sehen.

Peter Werner Maria Löw setzt sich hier mit einem Schreiben Papst Coelestins III. aus dem Jahr 1191 auseinander, in dem dieser auf Teilaspekte der electio canonica eingeht. Welche kirchenrechtliche Bedeutung gerade diese Textstelle entfalten sollte, ergibt sich daraus, dass sie schon bei Johann Galensis in der Compilatio Secundo (Comp. II) aus den Quinque Compilationes Antiquae im III. Titel des Liber Primus enthalten war. Raimund von Peñaforte verwandte sie als Vorlage für seine Fassung des Liber Extra als auch in der Comp. II „De electione et electi potestate“. Abschriften des Schreibens Coelestins III. finden sich in der Rotomagensis Prima, der Collectio Claravallensis Secunda und der Collectio Seguntina.

Der Anwendungsbereich der Regeln für die kanonische Wahl hat sich nach dem neuen Recht insbesondere mit der neuen Fassung des CIC aus dem Jahre 1983 deutlich reduziert.

Löw & Vorderwülbecke Verlag, 1993
ISBN 978-3928017619